Eine stille Gesellschaft kommt zustande, indem sich ein sogenannter stiller Gesellschafter mit einer Vermögenseinlage an einem Unternehmen beteiligt.
Die gesetzlichen Grundlagen zur stillen Gesellschaft sind im Handelsgesetzbuch (§§ 230 ? 237) zu finden. Für die finanzielle Beteiligung erhält der stille
Gesellschafter eine gesetzlich oder vertraglich vereinbarte Gewinnbeteiligung, er hat jedoch keine Mitspracherechte bei der Geschäftsführung.
Die Gründung [...]